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Aufklärungs- und Einwilligungsformular zur klinisch-psychologischen Behandlung gemäß § 34 Psychologengesetz 2013

Bevor wir mit der Behandlung beginnen, möchte ich Sie über die wesentlichen Aspekte der geplanten klinisch-psychologischen Betreuung informieren. Bitte lesen Sie dieses Formular sorgfältig durch. Selbstverständlich stehe ich für alle Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.

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Art der Behandlung

In meiner Praxis in Thalgau werden wissenschaftlich fundierte psychologische bzw. gesundheitspsychologische Methoden angewendet, die sich an Ihrem individuellen Anliegen orientieren​.

Klinisch-psychologische Behandlung umfasst die professionelle Untersuchung, Interpretation und Veränderung Ihres Erlebens und Verhaltens mithilfe erprobter psychologischer Techniken. Je nach Bedarf kommen dabei verschiedene Verfahren zum Einsatz – zum Beispiel Gespräche (Anamnese, Beratung), kognitive und verhaltenstherapeutische Übungen, Entspannungsverfahren oder Psychoedukation (Vermittlung von Wissen über psychische Zusammenhänge). Falls erforderlich, können auch diagnostische Instrumente (wie Fragebögen oder Tests) eingesetzt werden, um ein genaueres Bild Ihrer Situation zu erhalten.

  • Kognitive Verhaltenstherapie (KVT) und Rational-Emotive Verhaltenstherapie (REVT):
    Im Rahmen der Behandlung arbeite ich vor allem mit Methoden der Kognitiven Verhaltenstherapie (KVT) sowie der Rational-Emotiven Verhaltenstherapie (REVT). Diese Verfahren basieren auf der wissenschaftlich fundierten Annahme, dass Gedanken, Gefühle und Verhalten eng miteinander verknüpft sind. Ziel ist es, ungünstige Denkmuster, die zu emotionalem Leid oder problematischem Verhalten führen, zu erkennen, zu hinterfragen und Schritt für Schritt durch hilfreichere Sichtweisen zu ersetzen.

 

  • In der REVT geht es insbesondere darum, belastende und oft automatisierte Überzeugungen (z. B. „Ich muss perfekt sein“ oder „Andere dürfen mich nicht ablehnen“) aufzudecken und durch realistische, konstruktive Gedanken zu ersetzen. Sie lernen dabei Werkzeuge, wie Sie mit schwierigen Emotionen wie Angst, Ärger, Schuld oder Traurigkeit besser umgehen können. Im Mittelpunkt steht Ihre aktive Mitarbeit: In den Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam Strategien, die Sie im Alltag anwenden können, um Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Lebensqualität nachhaltig zu verbessern.

Ziele der Behandlung

Die Therapieziele werden gemeinsam mit Ihnen zu Beginn der Behandlung festgelegt. Typische Ziele einer psychologischen Behandlung können beispielsweise sein:

  • Linderung psychischer Beschwerden (etwa Abbau von Ängsten, depressiven Symptomen oder Stress)

  • Verbesserung Ihres seelischen Wohlbefindens und Ihrer Lebensqualität im Alltag

  • Erlernen von konstruktiven Bewältigungsstrategien im Umgang mit Herausforderungen, Krisen oder Krankheiten

  • Förderung von Selbstreflexion, Selbstvertrauen und persönlicher Weiterentwicklung

Wir werden die für Sie relevanten Ziele individuell besprechen und im Therapieverlauf regelmäßig überprüfen.

Ein wichtiger Bestandteil der Therapie besteht darin, dass Sie eingeladen werden, sich mit bestimmten Gedanken oder inneren Überzeugungen bewusst auseinanderzusetzen, auch wenn dies zunächst unangenehm oder herausfordernd sein kann. Außerdem werden Ihnen zwischen den Sitzungen in der Regel konkrete Übungen oder Hausaufgaben mitgegeben – etwa das Führen von Gedankenprotokollen, das Erproben neuer Verhaltensweisen oder die gezielte Konfrontation mit belastenden Situationen. Diese Aufgaben sind essenzieller Bestandteil des therapeutischen Prozesses und dienen dazu, Ihre Fortschritte aktiv im Alltag zu festigen.

Diese Therapieformen sind transparent, strukturiert und zielorientiert – sie setzen auf Ihre Selbstwirksamkeit und fördern die Fähigkeit, Herausforderungen mit Klarheit, innerer Stärke und Flexibilität zu bewältigen.

Ablauf der Behandlung

Eine klinisch-psychologische Behandlung besteht in der Regel aus mehreren Sitzungen. Üblicherweise findet sie im Einzelsetting als Gespräch zwischen Psychologe und Patient statt​.

Die genaue Gestaltung richtet sich nach Ihrem Anliegen; typische Phasen sind jedoch:

  • Erstgespräch und Diagnostik: In der ersten Sitzung werden Ihre aktuelle Situation, Beschwerden und Wünsche ausführlich besprochen. Falls notwendig, werden diagnostische Schritte wie das Ausfüllen von Fragebögen oder Tests durchgeführt, um Ihre Problemlage besser zu verstehen.

  • Therapiephase: Anschließend folgen regelmäßige Behandlungssitzungen (in der Regel wöchentlich, jeweils ca. 50 Minuten). In diesen Sitzungen arbeiten wir an den vereinbarten Zielen. Die Anzahl und Gesamtdauer der Sitzungen richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf; viele Behandlungen erstrecken sich über mehrere Wochen oder Monate. Bei Bedarf können Frequenz oder Methoden angepasst werden – sollte sich im Verlauf zeigen, dass eine Änderung der Vorgehensweise sinnvoll ist, werde ich Ihnen die Gründe dafür erläutern​.

  • Abschluss der Behandlung: Die Therapie wird in einer Abschlusssitzung beendet, wenn die Ziele erreicht sind oder Sie die Behandlung beenden möchten. Wir reflektieren gemeinsam die erzielten Fortschritte und besprechen Empfehlungen für die Zeit nach der Therapie.

Falls ich einmal länger abwesend sein sollte (z. B. durch Urlaub oder Krankheit), kann eine qualifizierte Kollegin oder ein Kollege in dringenden Fällen meine Vertretung übernehmen​.

Darüber würde ich Sie natürlich rechtzeitig informieren und Ihr Einverständnis einholen.

Risiken und Nebenwirkungen

Psychologische Behandlungsverfahren gelten allgemein als schonend und sind mit weit weniger Nebenwirkungen verbunden als medikamentöse Therapien. Dennoch kann es im Verlauf der Gespräche zu intensiven emotionalen Reaktionen kommen. Das Aufarbeiten belastender Erlebnisse oder Probleme kann vorübergehend Gefühle wie Traurigkeit, Angst, Wut oder Verunsicherung auslösen. Mitunter können auch vorübergehend körperliche Stresssymptome auftreten (z. B. Anspannung, Schlafstörungen oder Unruhe). Diese Reaktionen sind normalerweise Zeichen dafür, dass wichtige Themen bearbeitet werden, und klingen in der Regel von selbst wieder ab.

Gelegentlich kann es passieren, dass sich Ihr subjektives Befinden zunächst etwas verschlechtert, bevor eine Besserung eintritt. Sollte es während der Behandlung zu einer akuten Krise kommen oder Sie z. B. Gedanken an Suizid entwickeln, ist es wichtig, dass Sie dies umgehend ansprechen. In solchen Fällen können wir gemeinsam erforderliche Schritte einleiten (etwa die Hinzuziehung eines Psychiaters oder einer geeigneten Beratungsstelle).

Insgesamt sind ernsthafte Risiken bei einer psychologischen Gesprächstherapie sehr selten. Es werden auch die möglichen Konsequenzen besprochen, falls eine empfohlene Behandlung nicht erfolgt – zum Beispiel, dass bestimmte Probleme ohne professionelle Hilfe fortbestehen oder sich verstärken könnten​.

Alternativen zur Behandlung

Es gibt alternative oder ergänzende Behandlungsmöglichkeiten, über die Sie informiert werden. Je nach Art Ihrer Beschwerden kommen beispielsweise folgende Optionen in Betracht:

  • Psychotherapeutische Behandlung: Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten mit anderem methodischen Ansatz (z.B. Psychoanalyse, systemische Therapie) kann ebenfalls erwogen werden.

  • Psychiatrische/medizinische Behandlung: In manchen Fällen kann eine Abklärung und Behandlung durch eine*n Facharzt/Fachärztin für Psychiatrie sinnvoll sein – insbesondere wenn eine medikamentöse Unterstützung (Psychopharmaka) in Erwägung gezogen wird. Diese kann begleitend zur psychologischen Behandlung erfolgen.

  • Ärztliche Untersuchung: Falls der Verdacht besteht, dass körperliche Ursachen zu Ihren psychischen Beschwerden beitragen, sollte eine entsprechende medizinische Untersuchung erfolgen (z. B. beim Hausarzt oder Facharzt)​. Eine somatische Abklärung stellt sicher, dass organische Erkrankungen erkannt und gegebenenfalls behandelt werden.

  • Selbsthilfe oder Beobachten: Sie können sich entschließen abzuwarten, selbst Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen (z. B. Teilnahme an Selbsthilfegruppen, Lektüre von Ratgebern) oder andere Beratungsangebote zu nutzen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ohne professionelle Unterstützung eine Besserung unter Umständen ausbleibt oder länger dauert und sich bestimmte Probleme möglicherweise verschlimmern​.

Wir besprechen gerne, welche dieser Alternativen oder ergänzenden Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sein könnten.

Kosten und Zahlungsbedingungen

Bitte entnehmen Sie die konkreten Honorarsätze meiner Praxis der folgenden Auflistung (alle Beträge in Euro):

  • Anamnese (entweder ca. 50 Minuten bis 90 Minuten): € 110 - € 160

  • Einzelsitzung (50 Minuten): € 110

  • Online-Videositzung (50 Minuten, falls angeboten): € 110

  • Auswertung von Testverfahren (falls zutreffend): € Je nach Testverfahren

​​

Die Bezahlung erfolgt üblicherweise nach jeder Einheit in bar oder per Überweisung. Sie erhalten jeweils eine Rechnung (Honorarnote).

Klinisch-psychologische Behandlung ist derzeit eine Wahlleistung, das heißt, es besteht die Möglichkeit eines teilweisen Kostenersatzes durch die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist in der Regel eine ärztliche Zuweisung (Überweisung) mit einer diagnostischen Angabe (ICD-10/11-Code)​.

Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und können dann einen Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) etwa erstattet derzeit ca. € 33,70; SVS: € 45,00; und BVAEB: € 46,60 pro Therapieeinheit​;  ​Die ersten 10 Sitzungen benötigen keine Bewilligung. Ab der 11. Einheit ist eine Bewilligung Ihrer Krankenkasse erforderlich.

Die angegebenen Preise können sich jederzeit ändern und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Klinischen Psychologen Dr. Wolfgang R. Avituv. Eine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse ist in dieser Praxis nicht möglich.

Vor der zweiten Sitzung ist eine ärztliche Untersuchung notwendig (bitte Fragen Sie mir nach der entsprechende Bestätigung).

 

Sie können den Klinischen Psychologen vorab auf den Kostenzuschuss ansprechen. Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Kostenzuschuss wird Ihnen anschließend ausgehändigt. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum und fragen Sie früh genug, spätestens jedoch vor Erreichen von 10 Therapiesitzungen, danach.

 

Privatleistungen

Vollfinanzierte Therapieplätze (Sachleistungsvereinbarung) sind derzeit noch in Verhandlung; nähere Informationen hierzu folgen in Kürze.​​

 

Klinisch-psychologische Gutachten: Die Kosten hierfür sind privat zu tragen, da keine Übernahme durch die Krankenkassen erfolgt. Der genaue Preis richtet sich nach der Fragestellung und dem zeitlichen Aufwand. Kontaktieren Sie mich gerne für einen individuellen Kostenvoranschlag.​​​

 

Absageregelung

Bitte beachten Sie, Ihr vereinbarter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie den Termin absagen oder verschieben müssen, bitte ich Sie, mir dies spätestens 24 Stunden vorher mitzuteilen. Andernfalls wird das volle Honorar für die versäumte Sitzung als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt​. Ihr vereinbarter Termin ist ausschließlich für Sie reserviert.

Schweigepflicht und Datenschutz

Als Klinischer Psychologe bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass ich über alle mir in Ausübung meines Berufs anvertrauten Informationen Stillschweigen bewahre​.

Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden keine persönlichen Informationen an Dritte weitergegeben. Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen nur in gesetzlich geregelten Fällen – zum Beispiel bei akuter Gefahr für Ihr Leben oder das Leben anderer oder bei gerichtlicher Anordnung in Zusammenhang mit schwerwiegenden Straftaten.

Ihre personenbezogenen Daten (Kontaktinformationen, Befunde, Diagnosen etc.) werden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung oder auf einer klaren gesetzlichen Grundlage. Für eine etwaige Teilrückerstattung durch eine Krankenkasse oder zur Befundübermittlung an Ihren überweisenden Arzt/Ihre überweisende Ärztin kann es nötig sein, bestimmte Daten (z. B. Name, Sozialversicherungsnummer, Diagnose) an Dritte zu übermitteln – dies geschieht jedoch ausschließlich mit Ihrem vorherigen Einverständnis​.

Dokumentation, Patientenrechte und mögliche Einschränkungen

Des Weiteren bin ich verpflichtet, über jede von mir durchgeführte klinisch-psychologische Maßnahme eine Dokumentation zu führen​.

Ich werde daher Aufzeichnungen über unsere Sitzungen anfertigen (z. B. stichwortartige Notizen zu wichtigen Inhalten und dem Verlauf der Therapie). Diese Dokumentation wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt.

Patient:innen haben grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Dokumentation. Auf Ihren Wunsch hin gewähre ich Ihnen gerne Einsicht in diese Aufzeichnungen oder stelle Ihnen Kopien zur Verfügung. Für die Anfertigung von Kopien wird eine angemessene Gebühr in Höhe von 0,50 € pro Seite erhoben, zuzüglich etwaiger Versandkosten. Dabei handelt es sich ausschließlich um interne Verlaufsdokumentationen und nicht um Befunde, Diagnosen oder psychologische Gutachten usw.

Bitte beachten Sie, dass dieses Recht gemäß dem § 10 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, sowie ergänzend durch das Recht auf Auskunft laut DSGVO eingeschränkt werden kann, wenn erhebliche Gründe vorliegen - z.B., wenn die Einsicht den Therapieprozess gefährden oder zu erheblichen Missverständnissen führen könnte, wenn aus fachlicher Sicht zu befürchten ist, dass eine vollständige Einsicht zu Missverständnissen führen oder den therapeutischen Prozess beeinträchtigen könnte. In solchen Fällen kann die Einsicht nur teilweise oder in geeigneter Form erfolgen, um Sie vor möglichen negativen Auswirkungen zu schützen. Ob und in welchem Umfang Einsicht in die Dokumentation gewährt wird, liegt im fachlichen und therapeutischen Ermessen der klinischen Psychologin / des klinischen Psychologen:

Rechtsgrundlage – § 10 Psychologengesetz 2013:

(3) Die Einsicht in die Dokumentation ist zu gewähren, soweit nicht therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. Solche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn durch die Einsicht in die Dokumentation das Leben oder die Gesundheit der Patientin/des Patienten oder dritter Personen gefährdet würde oder wenn Rechte dritter Personen, insbesondere das Recht auf Geheimhaltung, entgegenstehen.

Das bedeutet:

  1. Patient:innen haben grundsätzlich ein Einsichtsrecht in ihre Dokumentation.

  2. Dieses Recht kann eingeschränkt werden, wenn erhebliche Gründe vorliegen – z. B. wenn die Einsicht den Therapieprozess gefährden oder zu erheblichen Missverständnissen führen könnte.

  3. Diese Regelung dient dem Schutz der Patient:innen selbst und dritter Personen.

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Ergänzend: DSGVO – Art. 15 & 23:

Auch laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht ein grundsätzliches Recht auf Auskunft und Datenkopie, aber:

Art. 23 DSGVO erlaubt Einschränkungen dieses Rechts, wenn sie dem Schutz der betroffenen Person oder anderer dienen, z. B. bei therapeutischer Gefährdung.

Recht auf Abbruch der Behandlung

Die Teilnahme an der Behandlung erfolgt freiwillig. Sie haben das Recht, die klinisch-psychologische Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu unterbrechen. Ein solcher Schritt bringt keinerlei Nachteile für Sie mit sich – bereits erfolgte Leistungen werden abgerechnet, aber es entstehen keine weiteren Verpflichtungen, wenn Sie die Therapie beenden. Ich empfehle, einen geplanten Abbruch im Rahmen einer Abschlusssitzung zu besprechen, damit wir offene Fragen klären und die Behandlung in geordneter Weise abschließen können. Selbstverständlich können Sie aber auch zwischen den Sitzungen jederzeit Ihren Wunsch, die Therapie zu beenden, kundtun und müssen keine Gründe dafür nennen. Ihr Recht auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmung wird in vollem Umfang respektiert.

Ich freue mich auf unsere produktive Zusammenarbeit!

Kontakt

Für alle Fragen, die Sie haben, können Sie mich hier erreichen:

Dr. Wolfgang Avituv, BSc, M.A.

Praxis für Klinische Psychologie Dr. Wolfgang Avituv
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